Insolvenzrecht ist – in aller Kürze – der Rechtsbereich, der Anwendung findet wird, wenn eine Person oder eine Unternehmung ihre Schulden nicht mehr zahlen oder tragen kann, weil sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Kurz gesagt: Es ist zu wenig an Geld da, um alle aktuell fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen oder zu wenig Vermögen da, um alle Schulden tilgen zu können.
In der alltäglichen Praxis unterteilt sich für lebende Personen das Insolvenzrecht in das sogenannte Verbraucherinsolvenzrecht und das Regelinsolvenzrecht. Diese Unterscheidung ist für den Betroffenen vor allem für die Frage entscheidend, was für ein Insolvenzantrag zu stellen ist: Ist es erforderlich, einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vorzubereiten oder einen Regelinsolvenzantrag?
Wir beraten Sie und helfen Ihnen umfänglich seit 20 Jahren bei der Vorbereitung und Beantragung Ihres Insolvenzverfahrens und begleiten Sie auch durch Ihr Verfahren.
Für Unternehmen ist stets ein Regelinsolvenzantrag zu stellen.
Das Insolvenzrecht regelt auch, wie Gläubiger ihre Rechte gegen den Schuldner geltend machen können. Dies geschieht für ungesicherte Gläubiger namentlich durch eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter hat im Insolvenzverfahren die Pflicht zu prüfen, ob er insolvenzspezifische Anfechtungen nach den §§ 129 ff InsO erklären kann. Wenn er dies sieht, ist er dazu in aller Regel auch zur Vermeidung der eigenen Haftung gezwungen. Sollte ein Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber eine Anfechtung ausgesprochen haben, heißt das nicht, dass er dies zurecht getan hat. Wir bearbeiten und verfolgen für Insolvenzverwalter seit 20 Jahren Anfechtungsansprüche und machen diese gerichtlich geltend. Wir verteidigen unsere Mandanten (Privatpersonen, Unternehmen, Behörden) gleichzeitig gegen Anfechtungsansprüche, die Insolvenzverwalter gegen sie geltend machen. Dies geschieht auf der Basis der jeweils höchstaktuell zu berücksichtigenden Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs.
Arbeitnehmer der Schuldnerin erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten Insolvenzgeld, wenn ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gegangen ist.