Änderungen der Sockelfreibeträge
Jens Plümpe
13. Juli 2022
Zum 1. Juli wurden turnusmäßig die Pfändungsbeträge angepasst. Der unpfändbare Grundfreibetrag erhöht sich von 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro. Die Erhöhungsbeträge für unterhaltsberechtigte Personen erhöhen sich von 471,44 Euro auf 500,62 Euro für die erste Unterhaltspflicht und von 262,65 € auf 278,90 Euro für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht. Diese Grenzen gelten auch in der Insolvenz im Verhältnis zum Insolvenzverwalter. P-Konto-Inhaber müssen an sich nichts tun, da bei vorliegenden Bescheinigungen bspw. Banken die vorliegenden Bescheinigungen entsprechend der neuen Beträge interpretieren müssen. Es kann aber im Einzelfall sinnvoll sein, zu prüfen, ob dies auch tatsächlich geschieht.