Insolvenz und Restschuldbefreiung öfter möglich!
Die SCHUFA hat ermittelt, dass 9,4% aller Personen in NRW Zahlungsprobleme haben. (SCHUFA-Kompass 11/2008). Ein großer Teil hiervon dürfte zahlungsunfähig und daher berechtigt sein, einen Insolvenzantrag mit anschließender Restschuldbefreiung zu stellen.
Trotzdem stellten laut amtlicher Statistik von je 100.000 Einwohnern in NRW lediglich 158 einen entsprechenden Insolvenzantrag. (Quelle: Hamburger Abendblatt v. 12.02.2009) Das sind weniger als 0,16 %.
Daraus folgt, dass viele Menschen die gesetzlich geschützte Möglichkeit, ihre Verschuldung zu beenden, nach wie vor nicht nutzen.
Tipp: Solange der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung nicht eingeschränkt hat und die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren und Abschluss eines Treuhandverfahrens erteilt wird, sollte diese Möglichkeit in geeigneten Fällen genutzt werden.