Sie haben ein Urteil errungen oder einen Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Schuldner – und der Schuldner zahlt nicht? Dann müssen Sie die Zwangsvollstreckung gegen ihn einleiten. Oftmals ist es fraglich, welcher Schritt der erste und beste ist. Direkt den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft zu beauftragen, ist oftmals der falsche Weg. Vielleicht kennt man eine Kontoverbindung, einen Arbeitgeber, eine Immobilie oder sonstiges Vermögen des Schuldners. Konten, Lohn und Immobilien sind nur Beispiele für viele andere Gegenstände, in die für Sie vollstreckt werden kann.
Lassen Sie sich in Ihrer Zwangsvollstreckung fachlich sicher beraten und helfen.
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